Allgemeine Geschäftsbedingungen
ND-Fahrzeugpflege
Boschstraße 9
32257 Bünde/Ennigloh
§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist das Reinigen, Pflegen und Aufbereiten von Fahrzeugen aller Art. Der Kunde erteilt den Auftrag gem. Preisliste/Angebot und die Firma ND-Fahrzeugpflege nimmt den Auftrag zu nachfolgenden Bedingungen an:
§ 2 Terminvereinbarungen
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Terminvereinbarungen werden grundsätzlich im gegenseitigen Einverständnis beider Geschäftsparteien geschlossen und schriftlich festgehalten. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche benannt werden. Dieser Service ist unverbindlich und seine Ausführung und Berechnung richtet sich nach der Auftragslage der Firma ND-Fahrzeugpflege.
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Terminvereinbarungen gelten im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung / Reinigung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen (Oder einen schriftlichen Auftrag, E-Mail, etc. zu übersenden).
§ 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
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Terminvereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens 48 Stunden vor dem Ausführungszeitpunkt dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
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Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig für unwirksam erklärt werden.
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Schadenersatzansprüche ergeben sich aus § 3 a), nicht aber aus § 3b).
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Bei erheblicheren Verspätungen, die den Arbeitsablauf der Fima ND-Fahrzeugpflege in außerordentlichem Maße beeinträchtigen und die durch den Kunden verursacht wurden, behält sich ND-Fahrzeugpflege das Recht vor, nach Absprache einen neuen Termin zu vergeben, den Fertigstellungszeitpunkt zu verschieben oder den Termin, wenn machbar einzuhalten und gegebenenfalls dafür einen Eilzuschlag zu berechnen.
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Falls kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragsentgeltes, mindestens aber in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt bzw. geltend gemacht.
§ 4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
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Firmen die einen schriftlichen Auftrag erteilt haben, zahlen nach Rechnungserhalt unverzüglich per Überweisung ohne Abzug.
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Bei Abholung des Fahrzeuges ist vor Ort zu bezahlen (in bar oder per SumUp)!
§ 5 Haftung und Garantie
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Schäden die durch ND-Fahrzeugpflege vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug verursacht werden, übernimmt die Firma ND-Fahrzeugpflege (außer § 5 Abs. b), c), d)).
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Für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
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Die Firma ND-Fahrzeugpflege kann nicht für verursachte Lackschäden zur Verantwortung bzw. zu Schadensersatzansprüche herangezogen werden, welche Ihren Ursprung in vorgeschädigten Lacken haben, z.B. durch Lackabplatzer, Steinschlag, nicht fachgerecht verarbeitete Lacke, Nachlackierungen, Krater, usw. haben.
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Die Firma ND-Fahrzeugpflege sorgt nicht für Ausgleich nach §6 Abs. b) bei beschädigten Bauteilen/Teilbereichen wie z.B. Antennen, Außenspiegeln, Einstiegsbereichen, Felgen, nicht fachgerecht angebrachtem Interieur und weiterem Zubehör, wenn keine eindeutige Schuld bei ND-Fahrzeugpflege nachzuweisen ist.
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Für am Fahrzeug vorhandene Vorschäden welche durch die Bearbeitung durch ND-Fahrzeugpflege am Fahrzeug vergrößert wurden wird die Haftung ausgeschlossen, siehe § 5 Abs. b), c), d).
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Durch aggressive Chemikalien zur Behandlung von stark verschmutzten Innenausstattungen (Flecken und Vorschäden) kann es zu Farbverblassungen und Abweichungen kommen. Mögliche Schäden übernimmt der Kunde zu seiner Last mit Akzeptierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Falls fraglich ist, ob die Kundenzufriedenheit durch die Arbeit am Fahrzeug überhaupt erreicht werden kann, wird der Kunde im Beratungsgespräch, spätestens aber vor Beginn der Arbeit soweit absehbar, darüber informiert.
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Motor- und Motorraumwäsche wird nur auf expliziten Kundenwunsch durchgeführt!
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ND-Fahrzeugpflege behält sich eine Einschränkung der Reinigungsleistung vor, wenn sich im Fahrzeug feuchtigkeitsempfindliche Bauteile wie Alarmanlagen (Systeme zur Innenraumüberwachung), Mobilfunkgeräte, HiFi-Anlagen oder Zubehör befinden.
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Es können keine Schadensersatzansprüche gegen ND-Fahrzeugepflege geltend gemacht werden, wenn ND-Fahrzeugpflege nicht über Bauteile (siehe § 5 Abs. i)) außerhalb des Sichtbereichs im Vorfeld informiert wird.
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Im Schadensfall ist unverzüglich eine Bilddokumentation des Schadens zu erstellen.
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Schäden sind unverzüglich durch den Kunden vor Ort bei der Firma ND-Fahrzeugpflege zu reklamieren.
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Durch spätere Ereignisse (z.B. Bewegung des Fahrzeuges) eingetretene Schäden werden nicht anerkannt.
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Falls die Felgen des Fahrzeuges demontiert bzw. montiert werden wird der Kunde darüber informiert, dass alle Felgen nach 50km Fahrt mit dem entsprechenden Drehmoment nachgezogen werden müssen.
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Für Folgeschäden durch die Missachtung von § 5 Abs. n) wird keine Haftung übernommen.
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ND-Fahrzeugpflege haftet für selbst- und fremdverschuldete Schäden nur in der Unternehmensstätte.
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Es besteht eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung seitens ND-Fahrzeugpflege für Überführungsfahrten (SB-Waschbox) sowie den Hol- und Bring Service.
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ND-Fahrzeugpflege haftet nur für bei der Überführung bzw. bei dem Hol- und Bring Service aufgetretene Schäden, welche durch ND-Fahrzeugpflege oder deren Mitarbeiter (Fahrer) vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
§ 6 Reklamationen und Rückgaben
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Das Nachbesserungsrecht im Bereich Fahrzeugaufbereitung & Pflege kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig durch die Firma ND-Fahrzeugpflege verursacht wurde und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden vorliegt.
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Bei berechtigten Reklamationen hat die Firma ND-Fahrzeugpflege für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen.
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Reklamationen bzgl. der Fahrzeugaufbereitung sind umgehend vom Kunden anzuzeigen und müssen beispielsweise durch Bilder dokumentiert werden.
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Durch spätere Ereignisse (Bewegung des Fahrzeuges) eingetretene Reklamationen werden nicht anerkannt.
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Das Rückgaberecht für neu erworbene Felgen und Reifen erlischt mit der Montage.
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Bei Reifen welche laut DOT-Nummer älter als 3 Jahre sind, werden Reklamationen ausgeschlossen.
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Das Rückgaberecht für bei ND-Fahrzeugpflege erworbene Fahrzeugpflegemittel und Zubehör wird ausgeschlossen.
§ 7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
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Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen mit Abgabe des Fahrzeuges zum vereinbarten Termin an.
§ 8 Preisgestaltung
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Zur Preisermittlung wird jedes Fahrzeug im Vorfeld vor Beginn der Aufbereitung besichtigt.
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Endgültige Preise der zu erbringenden Leistungen werden vor Beginn der Arbeit festgelegt und an den Kunden kommuniziert.
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Preisangaben auf Informationsmaterial, Werbung, Website oder Preisliste dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Ausgangszustand abweichen.
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Pauschalpreisvereinbarungen sind als Ausnahmenregelung anzusehen. Die Pauschalpreisvereinbarung verliert Ihre Gültigkeit bei der Abweichung des Ausgangszustand am besichtigten Fahrzeug.
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Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf seiner Terminkarte.
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Bei Mehraufwand durch starke Verschmutzungen durch z.B. Tierhaare, Fäkalien, Farben usw. kann ein Aufpreis unabhängig von vorrausgegangenen Preisvereinbarungen geltend gemacht werden.
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Mehraufwand bzw. Sonderleistungen werden dem Kunden in Form unseres Stundensatzes aktuellen Stundensatzes in Rechnung gestellt.
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Hol- und Bring Service werden auf Kundenwunsch durchgeführt und gesondert berechnet.
§ 9 Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Soweit keine anderweitigen, abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Geschäftsparteien getroffen werden, haben die genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre Gültigkeit.
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Anderweitige Vereinbarungen, welche einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.